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Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen. Für Menschen ab 70 Jahren, Menschen, die in Pflegeeinrichtung wohnen oder betreut werden, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen ist die Möglichkeit einer zweiten Auffrischungsimpfung gegeben. Die zweite Auffrischungsimpfung erfolgt im Abstand von drei Monaten nach der ersten Auffrischungsimpfung.

Neben dem Impfdokument ist als Nachweis für die Impfberechtigung bei einer Immunschwäche das Attest eines Arztes vorzulegen. Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen arbeiten, müssen eine Arbeitgeber-Bescheinigung und Bewohner bzw. Betreute einer Pflegeeinrichtung eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen.

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Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre werden folgende Zeiten angeboten:

montags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin

dienstags, 08:30 – 16:00 Uhr, Impfen mit Termine

donnerstags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin

freitags, 14:00 bis 20:00 Uhr, Impfen mit Termin

Kinder von 5 bis 11 Jahre können mittwochs, 14:00 – 18:00 Uhr, mit Termin durch Kinderärzte geimpft werden.

Die Terminreservierung ist online unter https://impftermin.rlp.de/ oder über die Hotline 0800 57 58 100 (Mo – Fr 8:00 – 18:00 Uhr und Sa – So 9:00 – 16:00 Uhr) möglich.

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Für COVID-19 Positive, deren Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen hat die Kreisverwaltung unter www.corona.bernkastel-wittlich.de ein Informationsblatt online gestellt, in dem alle wesentlichen Informationen zu Verhaltensweisen und eventuellen Quarantänezeiten zusammengestellt sind. Das Informationsblatt wird aufgrund der dynamischen Lage immer wieder aktualisiert.


 

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