Bernkastel-Wittlich
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Kreditanstalt für Wiederaufbau haben Zuschussprogramme zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen gestartet.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Antragsberechtigt sind zum Beispiel private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort beispielsweise aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden. Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschuss-portal beantragen. Nähere Informationen zur Förderung einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/441 (Unternehmen).
Fragen beantwortet auch die Wirtschaftsförderung im Landkreises Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571 14-2494, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de.