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Am 15. Dezember 2022 hat der Stadtrat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2023 geht auch eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B einher. Die öffentliche Bekanntmachung der neuen Hebesätze erfolgte in der Ausgabe Nr. 3 des Bekanntmachungsorgans „Wittlicher Rundschau“ vom 21. Januar 2023. Es ist die erste Steuererhöhung seit dem 1. Januar 2014.

Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden zum 1. Januar 2023 wie folgt angepasst:

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  • Grundsteuer A von bisher 340 v.H. auf künftig 345 v.H.
  • Grundsteuer B von bisher 380 v.H. auf künftig 465 v.H.

Der Trierische Volksfreund hat in seiner Ausgabe vom 16. Dezember 2022 ausführlich darüber berichtet.

Was sind die Gründe für diese Anpassung der Hebesätze?

Ausschlaggebend ist die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) durch das Land Rheinland-Pfalz. Durch die Gesetzesänderung wurden auch die für die Ermittlung der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden und Städte anzusetzenden landeseinheitlichen Nivellierungssätze nach oben angepasst. Die Nivellierungssätze, die vom Land vorgegeben werden, sollen der Ermittlung einer fairen Anspruchsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen dienen. Sie erhöhen sich ab dem Jahr 2023 bei der Grundsteuer A von 300 auf 345 v.H., bei der Grundsteuer B von 365 auf 465 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 365 auf 380 v.H.

Würde die Stadt Wittlich die örtlichen Hebesätze niedriger als die Nivellierungssätze festsetzen, würde sie keine Zuweisungen mehr nach dem LFAG, z.B. Mittel für den kommunalen Straßenbau, erhalten. Ebenso würden keine Leader-Maßnahme oder Maßnahmen der Sportförderung mehr bezuschusst. Das Land begründet solche Maßnahmen damit, dass die Kommune in solchen Fällen ihre Einnahmemöglichkeiten nicht voll ausschöpfen würde und die Stadt somit quasi zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze zwingen, um keine finanziellen Nachteile seitens des Landes zu erleiden. Insoweit war die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze alternativlos für den Stadtrat.

Durch die Erhöhung der Grundsteuer B von 380 auf 465 v.H. steigt die jährliche Belastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Stadtgebiet um etwa 40 bis 60 EURO.

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Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2023 finden Sie auf der städtischen Homepage unter: https://www.wittlich.de/de/wirtschaft-und-finanzen/finanzen/haushalt-der-stadt-wittlich/2023-01-19-haushalt-stadt-wittlich-2023.pdf?cid=phv


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