Trier (ots)
“Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir haben versucht, Sie bezüglich Ihrer ausstehenden Rechnung(en) zu kontaktieren und haben bislang weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten.”
Mit einem Satz wie diesem können Fake-Rechnungen beginnen, die entweder per E-Mail oder auch auf klassischem Postweg an die potentiellen Opfer übersandt werden. Die Absender und Formulierungen dieser Betrugsmasche sind oft unterschiedlich, die Absichten jedoch immer gleich: Die Betrüger wollen auf diese Weise an Ihr Erspartes.
Im aktuellen Beispiel mahnen die Kriminellen, bei einem nicht umgehend erfolgten Zahlungseingang ein Inkassobüro einzuschalten und rechtliche Schritte einzuleiten. Das hätte weitere Kosten zur Folge.
Oft nutzen die Betrüger als Absender beispielsweise Versanddienstleister, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, einen solchen in Anspruch genommen und tatsächlich vergessen zu haben, eine Rechnung zu begleichen. Geschädigte lassen sich durch solche Formulierungen unter Druck setzen. Sie überweisen die teils geringen geforderten Beträge, um die angedrohten rechtlichen und finanziellen Folgen abzuwenden.
Zum Erkennen von gefälschten Rechnungen rät die Polizei:
- Lassen Sie sich vom echt aussehenden Briefkopf des Absenders nicht täuschen - Vergleichen Sie die angegebenen Daten wie bspw. Registernummern und Kontoverbindungen mit ggf. vorhandenen, abgelegten Rechnungen - Können Sie sich an eine Bestellung oder die Inanspruchnahme eines Dienstes erinnern? Falls nicht, kontaktieren Sie den Kundendienst über eine offizielle Rufnummer und erkundigen Sie sich, ob dort eine berechtige Forderung gegen Sie vorliegt - Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, kontaktieren Sie Ihre Bank und versuchen Sie, die Überweisung zurückbuchen zu lassen - Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei
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