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Berlin/Hamburg, 26. August 2021 – Über 1.100 Kandidierende sind eine Selbstverpflichtung zu mehr Transparenz in der Politik eingegangen. Darunter sind mehrere Spitzenpolitiker:innen wie die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Mangelnde Transparenzpflichten hatten unter anderem die Maskenaffäre begünstigt und den damit verbundenen Vertrauensverlust hervorgerufen.

Die Transparenz-Versprechen wurden im Rahmen einer Aktion der Internetplattform abgeordnetenwatch.de abgegeben. Heute, genau einen Monat vor der Bundestagswahl, veröffentlicht abgeordnetenwatch.de die bisher abgegebenen Versprechen. Mit ihrer Teilnahme an der Aktion können sich Kandidierende schon vor der Bundestagswahl zur Umsetzung von strengeren Lobby- und Transparenzgesetzen sowie zu Offenheit in ihrer persönlichen politischen Arbeit bekennen.

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Clara Helming von abgeordnetenwatch.de erklärt: „Über 1.100 Direktkandidierende aus fast allen Wahlkreisen verpflichten sich zu strengeren Transparenzgesetzen. Das ist gut. Im Falle ihrer Wahl ist es wichtig, dass die Politiker:innen ihre Versprechen auch einhalten. Daran werden wir – und die Bürger:innen – sie in Zukunft messen.“

Das Transparenz-Versprechen besteht aus fünf Selbstverpflichtungen, denen sich Kandidierende einzeln anschließen können. Darunter sind drei gesetzliche Maßnahmen und zwei Selbstverpflichtungen, die die individuelle Arbeit des Abgeordneten betreffen.

Übersicht der fünf Transparenz-Versprechen

  • Unternehmensspenden an Parteien verbieten
  • Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
  • Effektives Lobbyregister, inklusive exekutivem Fußabdruck und Kontakttransparenz
  • Veröffentlichung der Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
  • Veröffentlichung der Lobbykontakte der Abgeordneten

*ausführliche Erläuterung, was die Punkte bedeuten s. unten

Zu den Kandidierenden, die Stellung zum Transparenz-Versprechen bezogen haben, gehören auch zahlreiche bekannte Politiker:innen. Die Spitzenkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, gab zumindest für bestimmte Punkte eine Selbstverpflichtung ab: Die Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete wolle sie offenlegen und ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien sowie die unabhängige Prüfinstanz vorantreiben. Auch Saskia Esken, SPD-Parteivorsitzende, Janine Wissler, Parteivorsitzende der Linken und der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter gaben ihre persönlichen, jeweils unterschiedlichen Transparenz-Versprechen ab. FDP-Chef Christian Lindner beteiligte sich zwar ebenfalls, lehnte aber alle fünf Selbstverpflichtungen ab.

Die Kanzlerkandidaten von Union und SPD, Armin Laschet und Olaf Scholz, haben bislang noch kein Transparenz-Versprechen abgegeben. Die CSU ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, von der sich bislang kein:e Kandidat:in beteiligt hat.

Clara Helming erklärt weiter: „Nach den Lobby- und Korruptionsskandalen der vergangenen Monate stehen Politiker:innen in der Pflicht, das verlorene Vertrauen in die Demokratie zurückzugewinnen. Die Bundestagswahl im September 2021 bietet die Chance für einen Neuanfang, bei dem Transparenz und ein fairer Zugang zur Politik im Mittelpunkt stehen. Wir möchten Kandidierenden daher die Gelegenheit geben, sich zu mehr Transparenz zu bekennen und Wähler:innen zu Klarheit über die Positionen ihrer Kandidierenden verhelfen.“

140 derzeitige Bundestagsabgeordnete haben sich bereits an der damit größten Selbstverpflichtungsaktion für mehr Transparenz beteiligt. Über die Hälfte der teilnehmenden Kandidierenden gehören Parteien an, die wahrscheinlich im September in den Bundestag einziehen werden, also CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP und AfD. Noch bis zur Bundestagswahl können Direktkandidierende ihr Transparenz-Versprechen abgeben.

Zahlen zu den einzelnen Versprechen*

  • Die meisten Kandidierenden (1.099 von 1.136 Teilnahmen) versprachen, nach der Wahl ihr Abgeordneten-Budget offenzulegen.
  • 901 fordern ein Verbot von Unternehmensspenden.
  • 1.058 wollen eine unabhängige Kontrolle von Lobbyismus und Nebeneinkünften
  • 1.065 möchten konkrete Nachbesserungen beim Lobbyregister, wie Kontakttransparenz
  • 1.048 kündigten an, im Falle der Wahl ihre Lobbykontakte zu veröffentlichen

(Stand: 25.08.2021, 16 Uhr)

Alle Beteiligungen werden in den Profilen auf abgeordnetenwatch.de sichtbar gemacht.

Auf der Auswertungsseite https://www.abgeordnetenwatch.de/transparenz-versprechen-zur-bundestagswahl-2021 gibt es zudem eine Gesamtübersicht (auch zum Download)

Alle Auswertungen beruhen auf dem Stand 25.08.2021 – 16:00. Alle Kandidierenden haben noch bis zum 25.09.2021 – 18:00 die Möglichkeit ihre Positionen einzutragen.


Übersicht: Das Transparenz-Versprechen*

Die Kandidierenden konnten zu den folgenden fünf Formulierungen jeweils individuell Stellung beziehen und „Stimme zu“ bzw. „Lehne ab“ auswählen. Die ersten drei Punkte sind gesetzliche Forderungen, die gewählte Abgeordnete zwar initiieren oder unterstützen könnten, aber auf die jeweiligen Mehrheiten im Parlament angewiesen sind. Die letzten beiden Versprechen sind persönlich umzusetzen.

Gesetzliche Maßnahmen:

1. Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
Um die Unabhängigkeit von Parteien zu stärken und zu verhindern, dass Unternehmen versuchen, durch Spenden Einfluss zu nehmen, sollten Spenden von Unternehmen und anderen juristischen Personen an Parteien grundsätzlich verboten werden. In anderen europäischen Ländern ist dies bereits üblich, zum Beispiel in Frankreich und Spanien. Spenden von natürlichen Personen (also Privatpersonen) wären hiervon nicht betroffen und weiter zulässig.

2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
Für die Überprüfung der Transparenzangaben von Abgeordneten ist derzeit die Bundestagsverwaltung zuständig, die dem:der Bundestagspräsident:in untersteht. Auch beim Lobbyregister, das im Januar 2022 in Kraft treten wird, ist alleine die Bundestagsverwaltung für die Kontrolle zuständig, eine externe Überprüfung ist nicht geplant. Um Unbefangenheit sicherzustellen und den bzw. die Bundestagspräsident:in zu entlasten, sollte stattdessen eine unabhängige, überparteiliche Prüfinstanz eingesetzt werden, zum Beispiel in Form eines Transparenz-Gremiums, die vom Bundestag gewählt wird. Die Aufgaben der Prüfinstanz: Überwachung der Angaben im Lobbyregister sowie der Transparenzangaben von Abgeordneten; Befugnis bei Unklarheiten
Nachforschungen anzustellen; Anhörung bei Verfahren zu Verstößen. Um die Parlamentsautonomie zu gewährleisten sollten finale Entscheidungen zum Umgang mit Verstößen und anderen strittigen Fragen beim Bundestag verbleiben. Die genaue Ausgestaltung der Prüfinstanz sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden.

3. Effektives Lobbyregister
Ab 2022 tritt das neue Lobbyregister in Kraft. Lobbyist:innen müssen sich dann registrieren, wenn sie zum Zweck der Interessenvertretung Kontakt mit Mitgliedern des Bundestags oder mit der Bundesregierung aufnehmen. Jedoch erfährt die Öffentlichkeit nicht, mit wem einzelne Lobbyist:innen im Gespräch sind und auch nicht um welche Anliegen es geht. Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist:innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter:innen dokumentieren, inkl. Angaben zu Datum, Anliegen und Namen von Gesprächspartner:innen. Eine vergleichbare Regelung gilt beispielsweise bereits in der Europäischen
Union, wo EU-Kommissare und Teile des EU-Parlaments ihre Lobbytreffen online veröffentlichen müssen.

Offenheit in der persönlichen Arbeit von Abgeordneten:

4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
Gemeint sind die tatsächlich geflossenen Gelder aus öffentlichen Kassen. So sind neben den Diäten auch die Büroausstattung, Kostenpauschale, Mitarbeiter:innenpauschale, mögliche Fraktionszulagen oder Zahlungen, die Abgeordnete als Mitglied der Regierung erhalten (z.B. Minister:in, Staatssekretär:in) anzugeben. So können Bürger:innen nachvollziehen wie viel Geld ein:e Abgeordnete:r aus Steuermitteln erhält und wie viel und für was er oder sie das Geld ausgibt. Angaben zu Nebentätigkeiten sind an dieser Stelle nicht gemeint, da sie ohnehin offenlegt werden müssen.

Lobb
Gespräche mit Interessenvertreter:innen sind wichtig, damit sich Abgeordnete über Fachfragen informieren können und die Interessen unterschiedlicher Gruppen Gehör finden. Zugleich muss es für Bürger:innen nachvollziehbar sein, wer auf politische Entscheidungen Einfluss nimmt. Abgeordnete können für mehr Transparenz sorgen, indem sie ihre Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (nach Bundeslobbyregistergesetz) veröffentlichen. Gemeint sind vor allem folgende Angaben: Datum, Art des Kontakts (E-Mail, Telefonat, Gespräch), Auftraggeber:innen oder Organisation des:der Lobbyist:in und Gesprächsthema (ggf. Gesetz oder ähnliche Vorhaben). Personenbezogene Daten müssen dabei nicht offengelegt werden. Die Angaben können z. B.
vierteljährlich online öffentlich gemacht werden.

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Nachrichtenquelle
www.abgeordnetenwatch.de


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