München (ots)
Skandinavien am teuersten
Bei Alkohol am Steuer droht in manchen Ländern Gefängnis
Die Osterferienzeit beginnt. Für viele geht es entweder mit dem eigenen Auto oder mit dem Mietwagen in den Urlaub. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland hält, wird teilweise ordentlich zur Kasse gebeten. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder im europäischen Ausland.
Besonders tief in die Tasche greifen müssen Verkehrssünder in den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Finnland sowie in den Niederlanden, der Schweiz und Italien. So kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h mindestens 585 Euro (Norwegen), 215 Euro (Schweden), 200 Euro (Finnland), 195 Euro (Niederlande) sowie 180 Euro in der Schweiz und 175 Euro in Italien. Zum Vergleich: In Deutschland werden ab 60 Euro fällig.
Fürs Falschparken wird man vor allem in den Niederlanden (ab 100 Euro) und Polen (ab 110 Euro) ordentlich belangt. In den gerade zur Osterzeit beliebten Zielländern wie Österreich (ab 20 Euro), der Schweiz (ab 40 Euro) oder Italien (ab 45 Euro) ist das Falschparken nicht ganz so teuer. In Frankreich werden mindestens 15 Euro fällig. In Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro.
Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet. In Italien kann bei 1,5 Promille Alkohol im Blut sogar das Fahrzeug enteignet werden – sofern Fahrer und Halter identisch sind. Ähnlich ist es in Dänemark ab einem Blutalkoholwert von 2,0 Promille. Ab 1,0 Promille droht in Schweden gar eine Freiheitsstrafe von einem Monat, in Spanien sind es ab 1,2 Promille drei Monate.
Wer am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss in Norwegen 850 Euro zahlen. In den Niederlanden sind es 380 Euro. In Spanien werden mindestens 200 Euro fällig und in Italien 165 Euro. In Deutschland geht es bei 100 Euro los.
Bußgelder aus anderen EU-Ländern können in Deutschland ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt werden. Aus Österreich sogar schon ab 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot gilt in Deutschland nicht. Dies will die EU jedoch in den nächsten Jahren ändern.