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Alle Papierführerscheine, die umgangssprachlich auch grauer oder rosa Lappen genannt werden, müssen in den nächsten Jahren gegen einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist eine EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument.

Wann muss ich den Papierführerschein tauschen?

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Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Papierführerschein bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben. Für die jüngeren Jahrgänge gelten bereits frühere Fristen:

1953 – 1958    19.01.2022

1959 – 1964    19.01.2023

1965 – 1970    19.01.2024

1971 oder später        19.01.2025

Diese Umtauschfristen gelten nur für Papier-Führerscheine.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?

Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld in Deutschland. Wo kann ich meinen neuen Kartenführerschein beantragen?

Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist zur Antragstellung aufgrund der zu leistenden Unterschrift, welche auf den Führerschein gedruckt wird, erforderlich. Der Umtausch kann nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden.

Die Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle ist online jederzeit über die Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bernkastel-wittlich.de/termine möglich.

Zudem können Termine montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 06571 14-2021 vereinbart werden. Aufgrund des aktuell hohen Anrufaufkommens bittet die Führerscheinstelle darum, nach Möglichkeit die Online-Terminvereinbarung zu nutzen.

Darüber hinaus kann der Antrag auch bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeinde in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich- Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach gestellt werden.

Was muss ich mitbringen?

Der vorhandene Führerschein, ein biometrisches Passbild und ein gültiger Ausweis, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung sind mitzubringen. Wenn der Papierführerschein nicht in Wittlich ausgestellt wurde, ist eine Karteikarteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle erforderlich. Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu beschleunigen, können Antragssteller die Ausstellungsbehörde telefonisch um die Übersendung der Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle Wittlich bitten.

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Weitere Informationen auf www.bernkastel-wittlich.de unter dem Suchbegriff Fahrerlaubnisse.


 

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