Wittlich
Die Corona-Pandemie bindet derzeit in den kommunalen Gesundheitsämtern alle personellen Kapazitäten zur Bewältigung dieser Lage. Bund und Länder haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen, in den Gesundheitsämtern zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen.
Daher räumt das Gesundheitsministerium nun die Möglichkeit ein, die Wahrnehmung vereinzelter Aufgaben auszusetzen. Für das Einschulungsjahr 2020/2021 besteht für die Gesundheitsämter keine Pflicht zu Schuleingangsuntersuchungen. Die Untersuchungen müssen nicht nachgeholt werden. Für Kinder mit offensichtlichem Förderbedarf besteht hingegen keine Ausnahmemöglichkeit für die Untersuchung.
Infolge dieser Regelungen wird in Kauf genommen, dass auch den mit dem Masern-schutzgesetz geschaffenen Anforderungen nicht wie vorgesehen nachgekommen werden kann.