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Wittlich

Die Corona-Pandemie bindet derzeit in den kommunalen Gesundheitsämtern alle personellen Kapazitäten zur Bewältigung dieser Lage. Bund und Länder haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen, in den Gesundheitsämtern zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen.

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Daher räumt das Gesundheitsministerium nun die Möglichkeit ein, die Wahrnehmung vereinzelter Aufgaben auszusetzen. Für das Einschulungsjahr 2020/2021 besteht für die Gesundheitsämter keine Pflicht zu Schuleingangsuntersuchungen. Die Untersuchungen müssen nicht nachgeholt werden. Für Kinder mit offensichtlichem Förderbedarf besteht hingegen keine Ausnahmemöglichkeit für die Untersuchung.

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Infolge dieser Regelungen wird in Kauf genommen, dass auch den mit dem Masern-schutzgesetz geschaffenen Anforderungen nicht wie vorgesehen nachgekommen werden kann.

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