Liebe Leserinnen und Leser,

wir alle befinden uns aufgrund der Corona-Krise immer noch in einer Ausnahmesituation. In dieser Woche ist die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung mit einigen neueren Lockerungen in Kraft getreten.

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Ich möchte mich bei Ihnen ausdrücklich für das bisher gezeigte Verantwortungsgefühl, die Disziplin und die Besonnenheit bei der Umsetzung der von der Bundesregierung und Landesregierung angeordneten Maßnahmen bedanken!

Mit Erlass der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie landesweit zurückgefahren. Kindertagesstätten, Schulen, Museen und auch das Vitelliusbad sind zumindest beschränkt wieder geöffnet.

Die erste Hitzewelle des Jahres ist nun angekündigt. Auch die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung erlaubt den Schwimmbetrieb nur unter Beachtung des eigens ausgearbeiteten Hygiene- und Betriebskonzepts. Aus diesem Grunde kann der Schwimmbetrieb montags bis sonntags derzeit nur in zwei Zeitfenstern jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr stattfinden. Um die Sicherheit und Gesundheit unserer Badegäste auch weiterhin sicherzustellen zu können, haben wir entschieden die Anzahl der Badegäste auch weiterhin auf 300 Badegäste pro Zeitfenster zu beschränken. Der Einlass ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Online-Reservierung möglich. Reservierungen können im Internet bis zu einer Woche im Voraus vorgenommen werden. So muss sich auch niemand ärgern umsonst zum Vitelliusbad gefahren zu sein. Zudem erleichtert das digitale Verfahren die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Mit der ausgedruckten oder digitalen Reservierungsbestätigung erhalten Sie an der Kasse nach regulärem Erwerb des Eintrittstarifes Ihre Eintrittsberechtigung. Diese gilt maximal für den gebuchten Zeitraum. Ohne Online-Reservierung besteht weiterhin die Möglichkeit sich vor Ort anzumelden, allerdings besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Einlass, wenn die maximale Besucheranzahl bereits erreicht ist!

Das Personal des Vitelliusbades bemüht sich Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Am 2. Juli findet die nächste Sitzung des Stadtrates im Eventum statt. Thema wird unter anderem auch die Entscheidung über den Umbau des Vitelliusbades mit Hallen- und Freibadbereich sein. Ich hatte im Frühjahr angekündigt zu diesem Thema auch die Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung nochmals umfassend zu informieren. Leider war dies durch die Coronapandemie bisher nicht möglich.

In zurückliegenden, öffentlichen Gremiensitzungen wurden das Materialgutachten, als auch die Kostenberechnung der Varianten Kombibad mit reduziertem Freibad sowie die Forderung der BI „Unser Freibad soll bleiben wie es ist!“ vorgestellt. Die Ergebnisse können alle dezidiert auf unserer Homepage www.wittlich.de eingesehen werden. Die Forderung des Innenministeriums und des Rechnungshofes sind klar auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ausgerichtet, was letztlich für die Förderung, Genehmigung und Realisierung des Projektes entscheidend ist.

In den letzten Wochen haben wir und die Fraktionen viel mit den Vertretern der Bürgerinitiative (BI) diskutiert und die vorgetragenen Argumente und Wünsche ausgetauscht und mit den Fachleuten geprüft, was technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die Gremien müssen die erforderlichen Beschlüsse jetzt fassen, da die Anträge zur Teilnahme an diversen Förderprogrammen des Bundes und des Landes fristgebunden sind und zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, ob und wie sich die Förderkulissen im kommenden Jahr coronabedingt verschieben oder komplett verändern werden. Wenn wir jetzt nicht entscheiden und handeln, werden wir das dringend erforderliche Vorhaben vielleicht nicht mehr umsetzen können.

In der Hoffnung auf eine gute Entscheidung für das Vitelliusbad und die Stadt Wittlich wünsche ich Ihnen einen guten Sommer!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

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Joachim Rodenkirch


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