Verbraucherzentrale begrüßt Rechtsprechung zur Strafbarkeit wegen Wuchers
Mitte Januar hat am Landgericht Kleve ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt hat: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbraucher:innen für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Die Feststellung dürfte Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfachen.
Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Betroffene sollen bei dieser Masche um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Oft setzen Monteure sie vor Ort durch massives Auftreten unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten, zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern. Erst Mitte Januar 2021 hat ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung als Zwangslage definiert und damit die Verfolgung der Täter in Zukunft vereinfacht hat.
„Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor“, erklärt Annalena Marx, Referentin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Bis zu dem Urteil des BGH hatten nicht alle Gerichte das Ausgesperrtsein allein aus der eigenen Wohnung als eine solche Zwangslage anerkannt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein in der Wohnung zurückgelassener Säugling. Das ist inzwischen anders, der BGH hat das Vorliegen einer Zwangslage aufgrund des Ausgesperrtseins an sich ausdrücklich bestätigt. „Das wegweisende Urteil hat die Notsituation der betroffenen Verbraucher endlich auch strafrechtlich richtig eingeordnet und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen die kriminellen Schlüsselnotdienste vorzugehen“, fasst Marx die Bedeutung der Entscheidung zusammen.
Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Kleve zurück. Dort fand in den letzten Jahren ein Prozess gegen die Betreiber eines Schlüsselnotdienst-Netzwerks statt, der Mitte Januar zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Wuchers führte. Dieses Urteil verdeutlicht auch: wer in einer Notsituation überhöhten Preisforderungen ausgesetzt ist, hat allen Grund, die Polizei zu rufen.
Noch besser ist es selbstverständlich, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage kommen, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen. Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage haben die Verbraucherzentralen hier die wichtigsten Tipps zur Beauftragung von Handwerkernotdiensten zusammengefasst.
Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.meine-verbraucherzentrale.de/DE-BB/emailberatung
Diese Informationen sind im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ zusammengetragen worden, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Nachrichtenquelle: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/56392