Am Montag, den 08. Januar 2024, findet in der Kreisstadt Wittlich eine Protestaktion der Bauern und Winzer gegen die Sparpläne der Bundesregierung zur beabsichtigten Streichung der Agrardieselrückerstattung, der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, der Erhöhung der CO²-Steuer und der Maut statt.
Der Kreisbauern- und Winzerverband Bernkastel-Wittlich hat die Protestkundgebung bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Versammlungsbehörde angemeldet. Nach einem Kooperationsgespräch zur Abstimmung von Details und der Klärung von Sicherheitsfragen unter Beteiligung der Versammlungsbehörde, der Polizeiinspektion Wittlich, der Ordnungsbehörde der Stadt Wittlich, des Kreisbauern- und Winzerverbandes sowie des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs, wird die Kreisverwaltung als Versammlungsbehörde die geplante Kundgebung und den Demonstrationszug genehmigen und einen entsprechenden Auflagenbescheid mit dem Ziel der sicheren Durchführung erlassen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Sicherstellung von Rettungswegen und der unbeeinträchtigten Befahrbarkeit des Weges zum St. Elisabeth-Krankenhaus in Wittlich.
Als Versammlungsbehörde gewährleistet die Kreisverwaltung die in Art 8 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit.
Der Polizei und der Versammlungsbehörde sind keine validen Teilnehmerzahlen der Kundgebung bekannt. Beide rechnen aber mit mehreren hundert Teilnehmern.
Der Demonstrationskorso der Traktoren, Lkws und Pkws wird um 8:00 Uhr starten und sich durch die Innenstadt Wittlich bewegen. Die genaue Zugstrecke kann der beigefügten Karte entnommen werden.
Um 11:00 Uhr wird es auf dem Ottensteinplatz (zwischen Schlossgalerie und ZOB) eine Kundgebung der Demonstrationsteilnehmer/-innen unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik geben.
Sowohl die Polizei als auch die Versammlungsbehörde rechnen an diesem Tag ab ca. 6:00 Uhr mit massiven Verkehrsbeeinträchtigungen und bitten die Bevölkerung um Verständnis. Landrat Gregor Eibes führt aus, dass die Demonstrations- und Kundgebungsteilnehmer von dem hohen und verfassungsrechtlich garantierten Gut der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Er hat Verständnis für die Protestaktion der Bauern und Winzer und appelliert gleichzeitig an sie, bei ihren Protestaktionen auch an die Verkehrssicherheit und Belange der Bevölkerung zu denken.
Die Kreisverwaltung empfiehlt der Bevölkerung wegen der erwarteten Verkehrsbeeinträchtigungen an diesem Tag von nicht dringend erforderlichen Fahrten nach Wittlich abzusehen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an diesem Tag Urlaub nehmen oder Homeoffice machen können, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.