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Wittlich

Am Montag, 4. Oktober öffnet das Hallenbad in Wittlich wieder seinen Betrieb. In den immer noch geltenden Corona-Zeiten lässt sich der Betrieb nur mit verschiedenen Maßnahmen zur Hygiene und Einschnitten im Vergleich zum Regelbetrieb aus den vergangenen Jahren bewerkstelligen. Grundlage der Anpassungen des Betriebes sowie Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten ist die Corona-Schutzverordnung sowie der „Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.

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Organisatorisch soll der Badebetrieb für die Öffentlichkeit in festgelegten Zeitblöcken stattfinden. Angedacht sind hier die folgenden Zeitblöcke:

Montag:                                                            Dienstag:

Block 1: 06:45 Uhr bis 08:00 Uhr Block 1: 06:45 Uhr bis 08:00 Uhr
Block 2: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Block 2: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Block 3: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Block 4: 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Block 5: 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr

Mittwoch:                                                           Donnerstag:

Block 1: 06:45 Uhr bis 08:00 Uhr Block 1: 06:45 Uhr bis 08:00 Uhr
Block 2: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Block 2: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Block 3: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr Block 3: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Block 4: 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr

Freitag:                                                                 Samstag:

Block 1: 06:45 Uhr bis 08:00 Uhr Block 1: 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr
Block 2: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Block 2: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Block 3: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr Block 3: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Block 4: 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr Block 4: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Block 5: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Sonntag:                                                              Feiertag:

Block 1: 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr Block 1: 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Block 2: 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Block 2: 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Block 3: 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Block 4: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Eine Online-Reservierung zur Erfassung der Kontaktdaten ist erforderlich.

Schulschwimmen findet von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Öffentlichkeit statt.

In den Ferien wird die Zeit für das Schulschwimmen in 2 zusätzlichen Zeitblöcken von jeweils 1,5 Stunden zusätzlich zur Verfügung gestellt:

Block 6: 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr

Block 7: 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr

In den Zeitblöcken darf die Höchstzahl von 42 Badegästen nicht überschritten werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Badegästen ist im gesamten Bad einzuhalten. Es gilt die 2-G+ Regelung, genesen, geimpft oder getestet.

Sind nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich Genesene oder Geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt die Beschränkung der Personenzahl, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Zwischen den Blöcken ist eine Pause für den Badebetrieb festgelegt, welche zur Sicherstellung der Räumung des Bades, der Ausführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sowie der Durchführung weiterer organisatorischer Aufgaben bis zum nächsten Zeitfenster vorgesehen ist.

Zum Ende eines Blockes werden die Badegäste daran erinnert, dass sie mit Ende des Zeitfensters das Bad verlassen haben müssen. Es findet eine komplette Räumung statt.

Der Zugang zum Bad kann nur unter Dokumentation der persönlichen Daten der Besucher erfolgen, um die Nachvollziehbarkeit einer möglichen Infektionskette sicherzustellen. Die Gäste reservieren ihre Zugangsmöglichkeit für die zuvor von der Stadtverwaltung Wittlich festgelegten Zeitfenster.

Die Reservierung soll onlinebasiert auf einer Reservierungsplattform stattfinden. Die Beschäftigten des Bades behalten sich eine Überprüfung der Personendaten vor.

Bei Anmeldung der Reservierung werden die Badegäste auf die veränderten Modalitäten der Badbenutzung hingewiesen und müssen diese bestätigen.

Die Kontaktdaten der Nutzer werden zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst. Die Daten werden durch das Bad einbehalten, die Aufbewahrungsfrist beträgt vier Wochen.

Die Besucher des Vitelliusbades werden zusätzlich sowohl vor dem Eingangsbereich als auch im Bad nochmals auf die veränderten Modalitäten der Benutzung (z.B. Abstandsregelungen, Hygiene-Verhaltensregeln, Nutzungseinschränkungen etc.) hingewiesen und gebeten, sich daran zu halten. Hier wird an die Eigenverantwortung der Badegäste appelliert. Kontrollgänge werden regelmäßig im Bad durchgeführt.

Spätestens zum Ende des Zeitfensters verlassen die Badegäste, geleitet durch Markierungen, das Bad über die ausgewiesene Einbahnstraßenregelung. So entsteht geringer Begegnungsverkehr und kaum Kontakt mit den Badegästen des nächsten Zeitfensters.

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Informationen finden sie auf der Homepage der Stadt Wittlich unter https://www.wittlich.de/buerger-und-verwaltung/staedtische-einrichtungen/vitelliusbad.html. Des Weiteren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bades unter der Rufnummer 06571-6088 für Auskünfte zur Verfügung.

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