Stadtverwaltung Wittlich
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat ist zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung für Donnerstag, den 02. Juli 2020 um 18:00 Uhr in das Eventum, Brautweg 5, 54516 Wittlich eingeladen.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
1. | Mitteilungen |
1.a | Bekanntgabe von Beschlüssen städtischer Gremien |
1.b | Eingabe gemäß § 16 b Gemeindeordnung (GemO),
Anregung zur Planung der Treppenanlage am Schloßberg. |
1.c | Eingabe gemäß § 16 b Gemeindeordnung (GemO),
zum Wirtschaftsweg Kalkturmstraße |
1.d | Vergaben
Einrichtung Bürgerbüro Beschaffung von Büromöbel |
2.
2.a |
Bauleitplanung
Bebauungsplan WW-07-02 “Industriegebiet Wengerohr, 2. Änderung” – Aufstellungsbeschluss – Zustimmung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes – Beschluss gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zur gleichzeitigen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB |
2.b | Bebauungsplan W-27-01 “Ohling-Schweiz, 1. Änderung”
– Aufstellungsbeschluss |
3. | Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen nach § 94 Abs. 3 GemO |
4. | Einrichtung einer Tourist-Info “Wittlich Stadt und Land”
im Erdgeschoss Altes Rathaus Vorstellung der Planung |
5. | Neubau Vitelliusbad
Festlegung der umzusetzenden Planungsvariante |
6. | Optimierung des innerstädtischen Busverkehrs
Verlängerung eines Verkehrsvertrages |
7. | Einrichtung eines Runden Tischs Klimaschutz
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 23. November 2019 |
8. | Eventum Wittlich
1. Änderung der Hallen- und Benutzungsordnung |
9.
9.a |
Widmung von Gemeindestraßen
Stadt Wittlich “Unterm Afferberg” |
9.b | “Kirchstraße (Teilbereich)” und “Karrstraße (Teilbereich)” |
10. | Verschiedenes |
Nichtöffentliche Sitzung:
1. | Mitteilungen |
2. | Grundstücksangelegenheiten |
3. | Vergaben |
4. | Verschiedenes |
Wittlich, den 22. Juni 2020
Stadtverwaltung Wittlich
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister
Die Besucherinnen und Besucher der Sitzung werden um Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes, wie Händehygiene, Niesen- und Schnupfenhygiene und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten.
Sollte die Anzahl der interessierten Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung de Mindestabstände von 1,5 Meter unmöglich machen, muss die Besucheranzahl beschränkt werden.