Symbolbild

Stadtverwaltung Wittlich

Öffentliche Bekanntmachung

Werbung

Der Stadtrat ist zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung für Donnerstag, den 02. Juli 2020 um 18:00 Uhr in das Eventum, Brautweg 5, 54516 Wittlich eingeladen.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1. Mitteilungen
1.a Bekanntgabe von Beschlüssen städtischer Gremien
1.b Eingabe gemäß § 16 b Gemeindeordnung (GemO),

Anregung zur Planung der Treppenanlage am Schloßberg.

1.c Eingabe gemäß § 16 b Gemeindeordnung (GemO),

zum Wirtschaftsweg Kalkturmstraße

1.d Vergaben

Einrichtung Bürgerbüro

Beschaffung von Büromöbel

2.

2.a

Bauleitplanung

Bebauungsplan WW-07-02 “Industriegebiet Wengerohr, 2. Änderung”

– Aufstellungsbeschluss

– Zustimmung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes

– Beschluss gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zur gleichzeitigen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB

2.b Bebauungsplan W-27-01 “Ohling-Schweiz, 1. Änderung”

– Aufstellungsbeschluss

3. Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen nach § 94 Abs. 3 GemO
4. Einrichtung einer Tourist-Info “Wittlich Stadt und Land”

im Erdgeschoss Altes Rathaus

Vorstellung der Planung

5. Neubau Vitelliusbad

Festlegung der umzusetzenden Planungsvariante

6. Optimierung des innerstädtischen Busverkehrs

Verlängerung eines Verkehrsvertrages

7. Einrichtung eines Runden Tischs Klimaschutz

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 23. November 2019

8. Eventum Wittlich

1. Änderung der Hallen- und Benutzungsordnung

9.

9.a

Widmung von Gemeindestraßen

Stadt Wittlich

“Unterm Afferberg”

9.b “Kirchstraße (Teilbereich)” und “Karrstraße (Teilbereich)”
10. Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung:

1. Mitteilungen
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Vergaben
4. Verschiedenes

Wittlich, den 22. Juni 2020

Stadtverwaltung Wittlich

Joachim Rodenkirch

Bürgermeister

Die Besucherinnen und Besucher der Sitzung werden um Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes, wie Händehygiene, Niesen- und Schnupfenhygiene und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten.

Werbung

Sollte die Anzahl der interessierten Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung de Mindestabstände von 1,5 Meter unmöglich machen, muss die Besucheranzahl beschränkt werden.

error

Gefällt Ihnen diese Seite ? Teilen Sie sie mit Ihren Freunden !