Wittlich
Mit der Verlängerung des Lockdowns gibt es derzeit unter anderem die folgenden Hilfsinstrumente des Bundes zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen:
- November-/Dezemberhilfe (hierbei handelt es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe)
- Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen:
- Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni bis August 2020) (ausgelaufen),
- Überbrückungshilfe II (Fördermonate Sept. bis Dez. 2020) und
- Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021)
Die folgende Grafik stellt den Zusammenhang der Überbrückungshilfe III und der November-/Dezemberhilfe dar:
Eine Doppelförderung bei diesen Instrumenten ist ausgeschlossen. Daher sind Unternehmen, die November bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt, Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.
Unter den folgenden Links finden Sie die aktuellen Informationen zur Überbrückungshilfe III:
- Erläuterungen zur Überbrückungshilfe III, sowie eine grafische Übersicht über die Zusammenhänge zwischen November-/Dezemberhilfen und Überbrückungshilfe III finden Sie hier (Bundesministerium der Finanzen):
- Grundlegende Übersicht und Informationen zur Überbrückungshilfe III (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie):
- Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier (Term Sheet):
https://news.triplecloud10.de/ncfiles/File/Term%20Sheet%20UEHIII%20Final.pdf
- Bitte beachten Sie dabei die Anlage mit dem Hinweis auf Sonderregelungen im Abschnitt „Reisebranche“ (Anlage zum Term Sheet)
https://news.triplecloud10.de/ncfiles/File/Anlage%20Term%20Sheet%20UIEHIII%20Final.pdf
- Informationen zu den Corona-Hilfen vom Bundesfinanzministerium:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html