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Verbraucherzentrale: Darauf müssen Eigenheimbesitzer:innen 2021 achten

Bis zu 50 Prozent Fördermittel für den Einsatz von erneuerbaren Energien, der neue CO-Preis sowie eine Beratungspflicht beim Hauskauf oder bei Sanierungsmaßnahmen: Die Verbraucherzentrale Brandenburg verrät, was neue und alte Eigenheimbesitzer:innen in diesem Jahr beachten müssen.

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Hohe Fördermittel für die Heizung mitnehmen

Verbraucher:innen können 2021 bei der Sanierung weiterhin von hohen Zuschüssen für die Investition in klimafreundliche Heiztechniken profitieren. „Besonders der Umstieg von Öl auf erneuerbare Energien wird durch die Bundesregierung mit einer Förderung von bis 50 Prozent der Kosten unterstützt. Wer keine Ölheizung hat, bekommt bei vollständiger Umstellung auf erneuerbare Energie immerhin bis zu 35 Prozent“ erläutert Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Eigenheimbesitzer:innen sollten beachten, dass sie Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, in der Regel außer Betrieb nehmen müssen. Zusätzlich dürfen ab 2026 neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden.

Pflichtberatung für neue und alte Eigenheimbesitzer:innen

Bei der Sanierung oder dem Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses besteht bereits seit dem 1. November 2020 die Pflicht, eine kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Das schreibt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. „Wer ein Haus kauft, muss das Gespräch nach dem Erhalt des Energieausweises vereinbaren“, so der Verbraucherschützer. „Nimmt man eine Sanierung vor, steht das Beratungsgespräch an, wenn Berechnungen zur Energiebilanzierung angestellt werden.“ Unternehmen, die ein Angebot für eine Sanierung abgeben, sind dazu verpflichtet, bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinzuweisen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet im Rahmen ihres Energieprojektes eine solche kostenlose und unabhängige Beratung an. „Verbraucher:innen können bequem per Telefon einen Termin vereinbaren und erhalten dann coronakonform eine telefonische Rückrufberatung“, so Jahn. Im Anschluss an das Gespräch wird bei Bedarf eine schriftliche Bestätigung ausgestellt, die als Nachweis über die erfolgte Beratung dient.

Neue CO-Bepreisung einplanen

Beim Heizölkauf müssen Verbraucher:innen mit Aufschlägen rechnen, gleiches gilt für die Gaspreise. Grund dafür ist die neue Bepreisung von CO₂-Emissionen, die seit dem 1. Januar 2021 greift. „Ziel ist, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen“, erklärt Jahn. Wie hoch die Aufschläge ausfallen werden, hängt von den einzelnen Anbietern ab. Sie entscheiden selbst, ob sie die gesamten Kosten der CO₂-Bepreisung an ihre Kunden weitergeben.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit rund 600 Energieberater:innen und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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Nachrichtenquelle: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/56754


 

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