Bernkastel-Wittlich
Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium unterstützt Landwirte beim Umgang mit veränderten Klimabedingungen. Aufgrund der Flutkatastrophe und der Starkregenereignisse wurden in einigen Regionen Futterflächen zerstört. Um die Versorgung der Tiere sicher zu stellen und Futterengpässe zu vermeiden, wurden landesweit ökologische Vorrangflächen zur Futternutzung frei gegeben.
Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten können ab sofort zur Beweidung genutzt oder zu Futterzwecken gemäht werden. Breits im Juli waren Grünflächen, die als ökologische Vorrangflächen vorgehalten werden, zur Beweidung und zum Mähen freigegeben. Nun dürfen auch Flächen, auf denen Zwischenfrüchte gesät wurden, zur Futterversorgung genutzt werden.
Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2022 auf der Fläche zu belassen. Um die Anerkennung der Flächen als ÖVF-Fläche zu gewährleisten, ist eine Einsaat der Flächen zwingend erforderlich.
Zudem können ab sofort staatliche Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen beantragt werden. Gefördert werden durch die Naturkatastrophe verursachte Schäden einschließlich der Kosten für die Beseitigung und zugehörige Vorarbeiten. Unter solche Schäden fallen unter anderem Aufwuchsschäden, Beräumungs- und Wiederherstellungskosten. Schäden sind in der Regel förderfähig, wenn die Schäden im Unternehmen (Flächen, Gebäude, Technik) 5.000 Euro überschreiten.
Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Landwirte auf der Internet-seite der Kreisverwaltung www.bernkastel-wittlich.de. Das Formular mit den Anlagen ist auszudrucken und unterschrieben bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau einzureichen. Notwendige weitere Unterlagen können nachgereicht werden.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter aus dem Team Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung gerne unter E-Mail: Landwirtschaft@Bernkastel-Wittlich.de zur Verfügung.