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Wittlich

Die Stadtwerke weisen die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Wittlich darauf hin, dass die Grabmale eine genügende Standfestigkeit haben müssen.
Die Nutzungsberechtigten sind nach der Friedhofssatzung für alle Schäden haftbar, die durch ihr Verschulden, insbesondere durch Umfallen der Grabmale oder Abstürzen von Grabmalteilen, verursacht werden.

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Die Kontrolle der Standfestigkeit von Grabsteinen durch Bedienstete der Friedhofsverwaltung wird ab Montag, dem 21. Juni 2021 durchgeführt.

Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass witterungsbedingt Grabstellen absacken können. Dies betrifft insbesondere diejenigen Gräber, in denen in den Wintermonaten eine Beisetzung erfolgte. Die Grabstellen müssen wieder mit Erde aufgefüllt werden.

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Alle Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, die Grabstätten ständig zu überprüfen und erforderlichenfalls Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen zu treffen.


 

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