Die bereits von der Stadt Wittlich angekündigte Förderung für Balkonkraftwerke für private Haushalte startet zum 1. Januar 2024. Zur Verfügung stehen im Förderprogramm insgesamt 30.000 Euro aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ des Landes Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuanschaffung und Errichtung eines Balkonkraftwerks (Rechnungsdatum ab 1.1.2024). Die maximale Modulleistung ist auf 2.000 Watt und maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt beschränkt. Die Fördersumme beträgt pauschal 150 Euro pro Balkonkraftwerk.
Wer kann sich für eine Förderung bewerben?
Jede Privatperson mit Erstwohnsitz in Wittlich kann einen Antrag stellen. Es ist nur ein Antrag pro Haushalt möglich (entsprechend pro Haushalt nur ein Balkonkraftwerk)
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Förderung kann ausschließlich über das digitale Förderantragsformular beantragt werden. Der Link zu dem Formula findet sich auf der Homepage der Stadt Wittlich. www.wittlich.de/
Welche Bedingungen gelten?
Die Förderung ist auf 150 Euro pro Förderantrag beschränkt. Insgesamt stehen 30.000 Euro für die Förderung zur Verfügung. Entsprechend können 200 Balkonkraftwerke gefördert werden. Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Wittlich bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sollten bereits 200 Förderanträge eingegangen sein, besteht die Möglichkeit, dass Sie keine Förderung erhalten. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden dem Antragsteller zurückgesendet und müssen erneut eingereicht werden. Diese werden in der „Warteschlange“ hinten einsortiert.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Angaben zum Balkonkraftwerk
Persönliche Daten
Foto vom Kaufbeleg / Rechnung
Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister
Foto des installierten Balkonkraftwerks
Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage der Stadt Wittlich (in der Rubrik Klimaschutz Förderprogramm Balkonkraftwerke).