Wittlich
In einer Telefonkonferenz haben Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder weitere Lockerungen in der Corona-Krise besprochen. Die Landesregierung hat die Beschlüsse in einer neuen Bekämpfungsverordnung umgesetzt. Die Verordnung sowie viele weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich www.Bernkastel-Wittlich.de
Friseurgeschäfte und Fußpflegeeinrichtungen
Seit dieser Woche dürfen Friseurgeschäfte und Fußpflegeeinrichtungen unter Auflagen und unter Vermeidung von Wartesituationen ihre Arbeit wieder aufnehmen. Geschäfte des Einzelhandels können unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen.
Gottesdienste
In Rheinland-Pfalz dürfen nun auch Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die Religionsgemeinschaften haben umfangreiche Schutzkonzepte vorgelegt, die in der Rechtsverordnung des Landes geregelt sind.
Musikuntericht
Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, werden ermöglicht. Die Schüler der Musikschule des Landkreises werden von ihren Musiklehrern über den jeweiligen Beginn ihres Unterrichtes informiert. Alle anderen Angebote, wie Gesangsunterricht, Gruppenunterricht mit mehr als zwei Schülern, Chor, Bläser-/Streicherklassen, Musikalische Früherziehung und Musikgarten sind weiterhin untersagt und können daher weiterhin nicht angeboten werden. Dementsprechend werden in diesen Bereichen vorerst auch keine Entgelte erhoben. Sobald dies wieder möglich ist, werden die Lehrkräfte und die Geschäftsstelle darüber informieren.
Großveranstaltungen
Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen muss davon ausgegangen werden, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Als Großveranstaltungen werden Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen benannt. Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden.
Spielplätze
Spielplätze sind unter Auflagen landesweit geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermöglicht werden.
Museen
Ab dem 11. Mai ist auch die Öffnung von Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen und Galerien vorgesehen. Hier muss noch auf Länderebene über entsprechende Hygienekonzepte beraten werden. Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass dies Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können.
Gastronomie und Hotels
Gastronomie und Hotellerie müssen jedoch nach wie vor geschlossen bleiben. Hier sind in der Gastronomie bisher nur Abhol- und Lieferservice beziehungsweise in der Hotellerie dienstliche Übernachtungen erlaubt. Am 6. Mai wollen Bund und Länder über Rahmenbedingungen für eine schrittweise Öffnung von Gastronomie und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen sprechen.
Luxemburg
In Bezug auf die Grenzsituation zu Luxemburg hat das Land Rheinland-Pfalz erneut darauf gedrängt, dass es zu einheitlichen Regelungen an den deutschen Außengrenzen kommt und auch zu Lockerungen. Das sei eine schwere Belastungsprobe für die länderübergreifende Freundschaft mit Luxemburg.