Trier (ots)
Nach dem Schwelbrand in einem Kellerraum des Landgerichts am 2. Mai 2022 dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei Trier unverändert an. Bisher konnte noch kein Tatverdächtiger identifiziert werden. Auch die bisher eingegangenen Hinweise aus der Bevölkerung brachten nicht den erhofften Durchbruch. Allerdings ist es zwischenzeitlich gelungen, die Tatzeit weiter einzugrenzen und eine vage Personenbeschreibung zu erlangen.
Demnach ging eine bislang unbekannte Person von unauffälliger, normaler Gestalt durch die Böhmerstraße aus Richtung Innenstadt kommend am Tatort vorbei in Richtung Mosel. Die Person trug einen Rucksack mit sich und suchte den Innenhof des Landgerichts Trier am 2. Mai zweimal, nämlich gegen 0.40 Uhr und gegen 01.45 Uhr, auf. Möglichweise haben Zeugen eine entsprechend aussehende Person in diesem Zeitraum am Landgericht, in dessen Nähe oder auf der beschriebenen Wegstrecke wahrgenommen und können nähere Angaben machen.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier eine Belohnung in Höhe von 5000 EUR ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Hinweise werden erbeten an die Kripo Trier, Telefon 0651/9779-2290 oder jede andere Polizeidienststelle.
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