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Diese Rechte haben Verbraucher:innen gegenüber Online-Blumenhändlern

Der Valentinstag am 14. Februar steht kurz bevor. Aus diesem Anlass werden trotz Lockdown auch in diesem Jahr wieder Millionen von Blumen verschenkt. Wer nicht auf die Collect-Angebote oder den Lieferservice von lokalen Floristen zurückgreift, der nutzt Online-Blumenhändler wie die umsatzstarken Blume2000, Bluvesa, Fleurop, FloraPrima oder Valentins. Jurist und Romantiker Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg hat sich die Angebote angesehen und klärt auf.

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Welche Rechte habe ich, wenn die Blumen nicht zum Wunschtermin geliefert werden?

Robert Bartel: „Zunächst müssen Sie bei der Bestellung sicher gehen, dass Sie ein Versandangebot wählen, bei dem der Händler für einen Wunschtermin einsteht. Unterschiedliche Versandarten gibt es insbesondere bei Händlern, die nicht auf ein Netz von Floristen zurückgreifen, sondern die Blumen im Paket mit einem Logistikunternehmen versenden. Häufig erhöhen sich mit so einem Angebot auch gleich die Kosten. Kommen die Blumen trotz fester Zusage verspätet, können Sie den Kaufpreis zurückverlangen. Aber Achtung: Der Valentinstag fällt dieses Jahr auf einen Sonntag – die meisten Online-Anbieter liefern an diesem Tag gar nicht aus.“

Was kann ich tun, wenn der Strauß nicht so aussieht wie auf dem Foto?

Bartel: „Die Fotos sind immer nur Beispielfotos für die zu liefernden Blumensträuße. Häufig behalten sich die Händler vor allem bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit der einzelnen Blumenarten. Eine echte Handhabe haben Sie nur, wenn Sie ganz genaue Vorgaben gemacht haben oder die Blumen und die Anzahl genau bestimmt waren. Sie müssen nicht einen Strauß Tulpen akzeptieren, wenn Sie Rosen bestellt haben. Dann erhalten Sie Ihr Geld zurück oder die Rosen müssen nachgeliefert werden.“

Was hat es mit der „7-Tage-Frische-Garantie“ auf sich, mit der geworben wird?

Bartel: „So ganz klar wird das nicht. Selbst wenn die Garantie über eine reine Werbeaussage hinaus geht und Bestandteil der Vertragsregelungen wird, fehlt es meist an einer Erläuterung, was unter der Garantie zu verstehen ist und was sie für Folgen hat. ‚Frische‘ ist sehr unbestimmt. Bei einem Mitbewerber sind wir als Verbraucherzentrale fündig geworden: ‚Sollten die Blumen beschädigt eintreffen oder vor Ablauf der sieben Tage nach Lieferung absterben bzw. verwelken.‘ Das ist auch unser Verständnis von einer ‚7-Tage-Frische-Garantie‘. Ich kann die Besteller daher nur ermutigen, die Garantie einzufordern: Machen Sie Fotos, wenn Ihre Blumen zu früh die Köpfe hängen lassen und senden sie diese noch am selben Tag an den Händler. Dann muss er reagieren und zumindest neue Blumen senden.“

 

Kann ich meine Bestellung widerrufen, wenn mir mein:e Geliebte:r einen Korb gegeben hat?

Bartel: „Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte gilt für Schnittblumen und andere verderbliche Waren nicht. Bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen ist man im Zweifel auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Hier gilt: Melden Sie sich so früh wie möglich beim Händler, nur dann haben Sie eine Chance.“

Was kann ich machen, wenn der Blumenstrauß nicht die gewünschte Wirkung hat?

Bartel: „Ein Bohrer muss Löcher bohren können, das ist klar. Dass die oder der Angebetete beim Anblick des Rosenstraußes Ihre Liebe erwidert, gehört nicht zu den Funktionen, die von Schnittblumen erwartet werden. Ein Haftungsanspruch kommt Ihnen nach deutschem Recht daher nicht zu. Immerhin: Einzelne Blumenhändler werben mit einer ebenfalls sehr unbestimmten ‚Geld-zurück-Garantie‘. Danach erhalten Sie neue Blumen oder das gezahlte Geld zurück, wenn Sie mit der Lieferung nicht zufrieden sind. Wenn daran keine prüfbaren Voraussetzungen geknüpft sind, können Sie in diesem Fall wohl davon Gebrauch machen.“

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Wer keinen Beratungsbedarf hat, aber fragwürdige Geschäfte und Abzocke im Kontext der Corona-Pandemie melden möchte, nutzt dafür die Beschwerde-Box.

Hilfe zur Selbsthilfe finden Verbraucher auf dem umfangreichen Webportal der VZB: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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Nachrichtenquelle: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/56635


 

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