Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Im öffentlichen Teil der Sitzung
TOP 3.b: Wirtschaftsweg Kalkturmstraße
Anregungen/Beschwerde nach § 16 b Gemeindeordnung (GemO)
abschließende Entscheidung
Der Beschwerde der Petenten nach § 16 b GemO zum Wirtschaftsweg Kalkturmstraße kann nicht abgeholfen werden.
TOP 4: Verkehrstechnische Erschließung „Wengerohr Altdorf“
Entwurfsplanung
Der Entwurfsplanung für die verkehrstechnische Erschließung des Bereiches Bernkasteler Straße/Wahlholzerstraße/Gartenweg in Wengerohr wird zugestimmt.
TOP 5.b: Vergaben
Sanierung Flachdach Feuerwache Stadtmitte
Dachdeckerarbeiten
Die Fa. H. Pölcher u. W. Kalle GmbH aus 54492 Zeltingen-Rachtig erhält den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 117.592,85 Euro.
TOP 5.c: Vergaben
Sanierung Flachdach Feuerwache Stadtmitte
Photovoltaikanlage
Die Fa. KLE Energie GmbH aus 54411 Hermeskeil erhält den Auftrag für die Photovoltaikanlage zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 122.851,16 Euro.
TOP 5.d: Vergaben
Grundschule Friedrichstraße
Sprachalarmierungsanlage und Erneuerung EDV-Netzwerk
Die Fa. Koch Elektrotechnik, 54516 Wittlich erhält den Auftrag für die Erneuerung des EDV-Netzwerkes (Digitalisierung) und der Sprachalarmierungsanlage zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 102.553,06 Euro.
TOP 7.a: Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Eifelstraße
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in
Wittlich, Eifelstraße, Gemarkung Wengerohr, Flur 1, Flurstück 301/60
Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses erteilt.
TOP 7.b: Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Im Bungert
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Wohneinheiten in Wittlich, Im Bungert, Gemarkung Lüxem, Flur 11, Flurstück 338/3
Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten erteilt.
TOP 7.c Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Trierer Straße
Bauantrag zum Neubau eines Stadthauses mit vier Wohneinheiten in Wittlich, Trierer Straße, Gemarkung Wittlich, Flur 8, Flurstück 546/3
Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zum Neubau eines Stadthauses mit vier Wohneinheiten erteilt.
TOP 7.d Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Buchenstraße
Bauantrag zum Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienwohnhaus in Wittlich, Buchenstraße, Gemarkung Neuerburg, Flur 10, Flurstück 8/12
Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zum Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienhaus mit innenliegender Garage erteilt.
TOP 7.e Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Hoffwies
Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes in Wittlich,
Hoffwies, Gemarkung Neuerburg, Flur 17 Flurstück
43/0
De Ausschuss hat die Zustimmung der Stadt Wittlich gem. § 69 i. V. m. § 88 Abs. 7 LBauO zur Abweichung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes WN-01-02 „Neuerburg 2. Änderung“ zur Errichtung eines 2,00 m hohen Zaunes erteilt.
TOP 7.f Bauanträge und -anfragen
Bauanfrage Wilhelm-Busch-Straße
Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Wittlich Wilhelm-Busch-Straße, Gemarkung Lüxem, Flur 12, Flurstücke 123/1, 123/2, 122/4 und 122/11
Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB zum Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses erteilt.
TOP 7.g Bauanträge und -anfragen
Bauanfrage Im Sommergarten
Bauanfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten in Wittlich, Im Sommergarten, Gemarkung Dorf, Flur 6, Flurstücke 7/111und 7/89
Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes WW-20-01 „St. Paul, 2. Bauabschnitt, 1. Änderung“ zur Überschreitung der nordöstlichen Baugrenze auf einer Länge von 8,355 m um 0,50 m (4,18 m²) und der nordwestlichen Baugrenze auf einer Länge von 7,01 m um 0,375 m (2,63 m²) erteilt.